Rieser Rente, Rürup Rente und Lebensversicherung
Heute werden verschiedene Arten einer zusätzlichen Rente angeboten, die zum Teil staatlich gefördert sind.
Die Riester Rente ist besonders für pflichtversicherte Arbeitnehmer, Beamte oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst oder auch Eltern in der Kindererziehungszeit gedacht. Die Förderung besteht durch eine Grundzulage und eine Kinderzulage. Dazu kann noch ein Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung von bis zu 2100 € geltend gemacht werden. Nachteile ergeben sich durch eine frühere Kündigung wegen Finanzproblemen oder auch beim Hinterbliebenenschutz was Nicht-Verheiratete betrifft.
Rürup-Rente richtet sich vor allem an Selbständige. Die Förderung besteht in steuerlichen Vorteilen. Sonderausgaben können dabei im Moment bis zu 68 % abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz soll bis 2025 auf 100 % steigen. Die Rente ist unpfändbar. Nachteile der Rürup-Rente sind die fehlende Vererbbarkeit, bei Todesfall und die Verpflichtung einer lebenslangen Rente ohne Möglichkeit früherer Auszahlungen.
Die private Lebensversicherung wird entweder bei Todesfall an Berechtigte ausgezahlt oder zu einem bestimmten Zeitpunkt an den Versicherungsnehmer selbst. Der Vorteil besteht in der Sicherheit und der Absicherung der Hinterbliebenen. Nachteile sieht man in der Unflexibiliät und in oft geringen Renditen.

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